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   VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17   

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VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17 (https://dejure.org/2019,12905)
VG Aachen, Entscheidung vom 14.03.2019 - 5 K 3902/17 (https://dejure.org/2019,12905)
VG Aachen, Entscheidung vom 14. März 2019 - 5 K 3902/17 (https://dejure.org/2019,12905)
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  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

    Auszug aus VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17
    So BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 1996 - 3 B 44/96 -, juris und vom 15. November 2012 - 3 B 36/12 -, juris, Rn 7 u. 9, jeweils zur Wiedererteilung der ärztlichen Approbation.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1996 - 3 B 44/96 -, juris, für die entsprechende rechtliche Regelung betreffend die Wiedererlangung der ärztlichen Approbation: "Der Normgeber jedenfalls stellt keine Regelvermutung in der einen oder anderen Richtung auf.".

    Zu letzterem so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1996 - 3 B 44/96 -, juris, Rn 4: "Maßgeblich sind die konkreten Umstände, nämlich die Situation des Arztes im Zeitpunkt der Prognosestellung, und sein vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordener Charakter.

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17
    Auf die Revision des Beklagten stellte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 28. April 2010 (BVerwG 3 C 22.09) die erstinstanzliche Entscheidung wieder her, weil der Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde auch insoweit rechtmäßig sei, als er die Behandlung männlicher Patienten einschließe.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 22.09 - betreffend den Bescheid über den Widerruf der Erlaubnis des Klägers hierzu ausgeführt, dem Begriff der Unzuverlässigkeit wohne ein prognostisches Element inne.

    Insoweit kann auf die in diesem Punkte übereinstimmenden Ausführungen aller drei von dem Kläger angerufenen Instanzen wegen des Widerrufs der Erlaubnis verwiesen werden, vgl. Urteil der Kammer vom 16. Mai 2006 - 5 K 320/05 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 20. Mai 2009 - 13 A 2569/06 -, und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 22.09 - sämtlich juris, welche sich die Kammer - wie im vorangegangenen Erlaubnisverfahren - weiter zu eigen macht.

  • VG Aachen, 16.05.2006 - 5 K 320/05

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopäde";

    Auszug aus VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17
    Die hiergegen erhobene Klage wies die Kammer mit Urteil vom 16. Mai 2006 (5 K 320/05) ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem und in den Verfahren 5 K 320/05 und 5 K 668/11, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie der beigezogenen Strafakten 201 Js 954/03 und 201 Js 1625/03 ergänzend Bezug genommen.

    Insoweit kann auf die in diesem Punkte übereinstimmenden Ausführungen aller drei von dem Kläger angerufenen Instanzen wegen des Widerrufs der Erlaubnis verwiesen werden, vgl. Urteil der Kammer vom 16. Mai 2006 - 5 K 320/05 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 20. Mai 2009 - 13 A 2569/06 -, und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 22.09 - sämtlich juris, welche sich die Kammer - wie im vorangegangenen Erlaubnisverfahren - weiter zu eigen macht.

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung

    Auszug aus VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17
    Ein Anspruch auf erneute Erteilung der widerrufenen Berufserlaubnis besteht nur, wenn der Kläger die Zuverlässigkeit zur Überzeugung des Gerichts zweifelsfrei wiedererlangt hat (und auch sonst kein Versagungsgrund vorliegt), vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 B 36/12 -, juris Rn 6 zur Wiedererteilung der ärztlichen Approbation.

    So BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 1996 - 3 B 44/96 -, juris und vom 15. November 2012 - 3 B 36/12 -, juris, Rn 7 u. 9, jeweils zur Wiedererteilung der ärztlichen Approbation.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - 13 A 2569/06

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopäde" bei Verdacht des sexuellen

    Auszug aus VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17
    T. vom 30. Dezember 2008 - die Entscheidung der Kammer mit Urteil vom 20. Mai 2009 (13 A 2569/06) teilweise ab und hob den Widerruf der Berufserlaubnis auf, soweit er die Behandlung männlicher Patienten erfasste.

    Insoweit kann auf die in diesem Punkte übereinstimmenden Ausführungen aller drei von dem Kläger angerufenen Instanzen wegen des Widerrufs der Erlaubnis verwiesen werden, vgl. Urteil der Kammer vom 16. Mai 2006 - 5 K 320/05 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 20. Mai 2009 - 13 A 2569/06 -, und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 22.09 - sämtlich juris, welche sich die Kammer - wie im vorangegangenen Erlaubnisverfahren - weiter zu eigen macht.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 -, juris, Rn 27 m.w.N.; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 27. September 2011 - 7 K 6441/10 -, juris, Rn 63ff. betreffend die Wiedererteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger.
  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

    Auszug aus VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17
    Da der Zeitablauf aber nicht allein ausschlaggebend ist, sondern nur ein Faktor unter anderen, können keine absoluten Zeitangaben gemacht werden, binnen der der Betroffene wieder zuverlässig wird (vgl. zur mangelnden Verallgemeinerbarkeit der Antworten auf derartige Fragestellungen: Beschluss vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Nr. 28).
  • VG Köln, 30.05.2017 - 7 K 1352/17

    Widerruf der ärztlichen Approbation, Einstellung des Strafverfahrens

    Auszug aus VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17
    Die Kammer kann insoweit die Frage, in welchem Maße das eingestellte Ermittlungsverfahren betreffend die Patientin I. die Rückfallprognose beeinflussen könnte, vgl. zur Berücksichtigung von Ermittlungsverfahren, die nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung geführt haben: VG Köln, Urteil vom 30. Mai 2017 - 7 K 1352/17 -, juris, Rn 37.
  • VG Freiburg, 22.05.2007 - 1 K 1634/06

    Wiedererteilung der ärztlichen Approbation nach Straftat

    Auszug aus VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17
    vgl. VG Freiburg, Urteil vom 22. Mai 2007 - 1 K 1634/06 -, juris, Rn 23.
  • VG Köln, 27.09.2011 - 7 K 6441/10

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Erlaubnis zum Führen der

    Auszug aus VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 -, juris, Rn 27 m.w.N.; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 27. September 2011 - 7 K 6441/10 -, juris, Rn 63ff. betreffend die Wiedererteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger.
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